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RATGEBER

Veröffentlicht 28. Juli 2026 · Aktualisiert 6. August 2026

Kurz gesagt

Der Betrieb einer Dashcam ist in Deutschland erlaubt; dauerhaftes, anlassloses Aufzeichnen des Straßenverkehrs verstößt jedoch gegen den Datenschutz. Rechtskonform sind kurze, anlassbezogene Aufnahmen — etwa per Schleifenaufzeichnung, bei der Material laufend überschrieben und nur bei einem Ereignis (Unfall, starkes Bremsen) dauerhaft gespeichert wird. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallprozess verwertbar sein können.

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Im Mai 2018 hat der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 233/17) klargestellt: Auch wenn eine permanente, anlasslose Aufzeichnung gegen Datenschutzrecht verstößt, kann die Aufnahme im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar sein. Das ist der Grund, warum Dashcams in Deutschland verbreitet sind — und warum es auf die richtige Einstellung ankommt.

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Rechtlich problematisch ist das dauerhafte Speichern von Aufnahmen ohne Anlass. Die Lösung ist die Schleifenaufzeichnung: Die Kamera überschreibt ihr Material laufend und sichert nur dann eine Sequenz dauerhaft, wenn ein Ereignis erkannt wird — ein Aufprall, starkes Bremsen oder ein manueller Knopfdruck. So existieren im Normalbetrieb keine gespeicherten Aufnahmen unbeteiligter Verkehrsteilnehmer.

Genau so richten wir jede von uns eingebaute Dashcam ein: kurze Ereignissequenzen statt Dauerarchiv. Das ist auch der Auslieferungszustand der meisten Markengeräte — er sollte nur nicht versehentlich verstellt werden.

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Viele Kameras bieten einen Parkmodus, der bei Erschütterung oder Bewegung auslöst. Beim Festeinbau bekommt die Kamera dafür geschützten Dauerstrom mit Unterspannungsschutz — die Batterie bleibt sicher. Auch hier gilt: ereignisbezogene Kurzsequenzen, kein Dauerfilm des Parkplatzes.

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Die Kamera darf das Sichtfeld nicht beeinträchtigen — sie gehört in den Bereich hinter dem Innenspiegel. Das Kabel läuft beim Festeinbau unsichtbar hinter Dachhimmel und A-Säule zum Sicherungskasten. Wichtig: Die A-Säule enthält bei den meisten Fahrzeugen einen Kopfairbag; die Kabelführung dort gehört in fachkundige Hände.

Sind Dashcam-Aufnahmen vor Gericht verwertbar?

Sie können es sein: Der BGH hat 2018 entschieden, dass Aufnahmen im Unfall-Zivilprozess als Beweismittel verwertbar sein können, auch wenn die Aufzeichnung datenschutzrechtlich problematisch war.

Darf die Dashcam dauerhaft aufnehmen?

Dauerhaftes anlassloses Speichern verstößt gegen den Datenschutz. Rechtskonform ist die Schleifenaufzeichnung, die nur bei einem Ereignis eine kurze Sequenz dauerhaft sichert.

Darf ich Aufnahmen ins Internet stellen?

Nicht ohne Weiteres: Erkennbare Personen und Kennzeichen unterliegen dem Datenschutz. Aufnahmen gehören im Ernstfall zu Polizei oder Versicherung, nicht auf Social Media.

Wir antworten mit einer klaren Empfehlung, einem Preis und einem Termin. Modell und Baujahr reichen für den Anfang.